Rechtsanwältin Nicole Ziebarth

Rechtsgebiete

Allgemeines Vertragsrecht

Allgemeines Vertragsrecht

Wir beraten Sie und Ihr Unternehmen im Vertragsrecht. Gerade bei wichtigen Geschäften lohnt es sich immer, einen kompetenten anwaltlichen Beistand zu suchen, um die Kosten eines Rechtsstreits im Nachhinein zu sparen. Wir stehen Ihnen in allen Fragen der Vertragsgestaltung, der Vertragsprüfung und auch als Unterstützung bei Vertragsverhandlungen zur Seite. Wir prüfen Ihre Ansprüche aus den Verträgen und sind Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich, insbesondere bei Arbeitsverträgen, Dienstverträgen, Mietverträgen, Pachtverträgen, Werkverträgen etc.

Arbeitsrecht

Arbeitsvertrag vor einer MAC-tastatur

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Geschäftsführer und leitende Angestellte in allen Fragen des Arbeitsrechts im Zusammenhang mit Abmahnungen, Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträgen, Abfindungen, Arbeitszeugnis, Mobbing, Bossing, Lohnforderungen, Gehaltsforderungen, Urlaubsansprüche, Urlaubsabgeltung, Versetzungen

Familienrecht

Eltern streiten sich

Sie benötigen Beratung oder Hilfe bei Trennung, Scheidung, Kindesunterhalt, Kindesentzug, Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Umgangsrecht, Umgangsvereitelung, Sorgerecht, Sorgerechtsübertragung, Sorgerechtsentzug, Zugewinnausgleich, Hausratsaufteilung, Versorgungsausgleich? Wir helfen Ihnen weiter!

Opferhilfe

Frau wird bedroht

Sind Sie oder Ihre Kinder Opfer von Gewalt oder Bedrohungen?
Das Gewaltschutzgesetz dient dem Schutz von Frauen und Kindern, die Gewalt und / oder Bedrohungen durch ihre Ehemänner/ Partner, Ex-Partner o.a. ausgesetzt sind.
Es gibt viele Möglichkeiten, Ihnen bzw. Ihren Kindern zu helfen. Wir helfen Ihnen dabei, eine einstweilige Verfügung gegen den Täter zu erwirken und können Ihnen gegebenenfalls die Wohnung zuweisen lassen. Wir beraten und vertreten Sie von der Strafanzeige bis zur Gerichtsverhandlung. Ihnen bzw. Ihren Kindern steht gegen den Täter ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Gerne stehen wir Ihnen in folgenden Bereichen tatkräftig zur Seite: Adhäsionsverfahren, Nebenklageverfahren, Täter-Opfer-Ausgleich, Zeugenbeistand, Gewaltschutz, Gewalt gegen Frauen, sexueller Missbrauch von Kindern, Stalking, Einstweilige Verfügung, Schmerzensgeld.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Blitzermessung

Haben Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten? Sind Sie geblitzt worden? Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollten sich nicht leichtfertig gegenüber dem Ordnungsamt zum Sachverhalt äußern. Sinnvoller ist es, zunächst Akteneinsicht zu beantragen und erst anschließend Ihre Stellungnahme abzugeben, um Sie bestmöglich zu verteidigen. Die Erfolgsaussichten Ihrer Verteidigung kann man erst nach Akteneinsicht beurteilen. Viele Messungen sind fehlerhaft, da die Geräte nicht geeicht sind oder falsch bedient worden sind. Bei einem drohenden Fahrverbot verhandeln wir mit der Ordnungsamt und können gegen eine Verdoppelung der Geldbuße das Fahrverbot aufheben lassen. Je früher Sie uns konsultieren, desto schneller können wir Ihnen helfen. Unser Ziel ist es, bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken.

Schadensersatz- und Schmerzensgeld

Verkehrsunfall

Ist Ihnen aufgrund eines Fehlverhaltens eines anderen ein finanzieller Schaden entstanden? Wurde Ihr Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt? Wurden Sie von einem Tier gebissen? Sind Sie ausgerutscht und gestürzt, weil jemand anders eine Gefahrenlage geschaffen hat z.B. Schnee oder Glatteis nicht geräumt? Dann kann man gegen den Eigentümer des Grundstücks oder den Inhaber des Geschäfts einen Anspruch wegen Verstoßes gegen die Verkehrssicherungspflicht durchsetzen.
Hat Ihr Vertragspartner gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen? Wurden Sie beim Kauf eines Fahrzeugs oder einer Immobile über besondere Eigenschaften getäuscht? Sofern Ihnen der Verkäufer Mängel der Kaufsache arglistig verschweigen hat, können Sie den Vertrag anfechten und rückabwickeln oder Schadensersatz fordern. Wir prüfen Ihre Ansprüche aus Vertrag, Gesetz oder unerlaubter Handlung. Schildern Sie uns den Sachverhalt und wir prüfen Ihre Ansprüche.

Strafrecht

Häftling

Haben Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten? Wurde Ihnen ein Strafbefehl zugestellt? Ist Ihnen eine Anklageschrift zugegangen? Wurde Ihnen der Führerschein entzogen? Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Sie sollten sich nicht leichtfertig bei der Polizei zum Sachverhalt äußern. Sinnvoller ist es, zunächst Akteneinsicht zu beantragen und erst anschließend Ihre Einlassung zu verfassen, um Sie bestmöglich zu verteidigen. Je früher Sie uns konsultieren, desto schneller können wir Ihnen helfen. Unser Ziel ist es, bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken. Sofern Ihnen ein Verbrechen zur Last gelegt wird, Sie bereits in Untersuchungshaft sitzen oder eine Straferwartung von 1 Jahr vorliegt, besteht ein Fall der notwendigen Verteidigung. Sie haben daher die Möglichkeit, dass Ihnen ein Pflichtverteidiger Ihrer Wahl beigeordnet wird.

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